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Wir stehen auf Recht
& hinter Ihnen

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In der Kanzlei Kosar & Lattermann vereinen wir langjährige Erfahrung mit frischer juristischer Perspektive.

Ihre Partner für Straf-
und Zivilrecht

Ihr Partner für
Straf- und Zivilrecht

Die Kanzlei Kosar & Lattermann verbindet langjährige Erfahrung mit einer modernen, lösungsorientierten Perspektive. Ing. Dr. Robert Lattermann und Rechtsanwältin Mag. Sophie Kosar stehen für persönliche, transparente und engagierte Rechtsberatung und -vertretung.

Gemeinsam verbinden wir fundierte juristische Expertise mit individueller Betreuung und dem Anspruch, klare, praktikable und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.

Professionell

Wir analysieren jeden Fall präzise und sichern durch jahrzehntelange Erfahrung die bestmögliche Wahrnehmung Ihrer Interessen.

Lösungsorientiert

Wir setzen Ihre Vorstellungen gezielt und effektiv um und streben möglichst zeitnahe, erfolgreiche Ergebnisse an.

Rechtsgebiete

Ing. Dr. Robert Lattermann

Rechtsgebiete

Mag. Sophie Kosar

Das sagen unsere Klienten

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Andreas Beranek
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Es gibt immer einen Plan B!
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Zeynep Perier Yüca profile picture
Zeynep Perier Yüca
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Sehr erfahrene und hilfsbereite Anwalt, Er weist was er tut.
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wiethoma Gmbh
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Mein Anwalt der Wahl
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J
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Im Strafrecht gibt es keinen besseren
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Markus Slepiec profile picture
Markus Slepiec
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Herr Doktor Lattermann ist ein Top Anwalt mit viel Erfahrung und höchster Professionalität! Eine bessere Betreuung der Mandanten ist nicht möglich, selbiges gilt für Frau Mag. Kosar. Alles in allem sehr zu empfehlen!

Presse

Unsere Fälle sind auch regelmäßig von medialem Interesse und werden von einer breiten Öffentlichkeit gelesen.

Ein Zeitungsbericht von Rechtsanwalt Dr. Robert Lattermann
Wollte ihn bestrafen: Vater übergoss Sohn mit kochenden Wasser
Heute Zeitung, 23.11.2017
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Ein Zeitungsbericht von Rechtsanwalt Dr. Robert Lattermann
Wiener Todeslenker verurteilt
Kurier, 22.11.2012
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Ein Zeitungsbericht von Rechtsanwalt Dr. Robert Lattermann
Waren alle nur Dilettanten
Österreich, 15.05.2013
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Ein Zeitungsbericht von Rechtsanwalt Dr. Robert Lattermann
Urteil gegen die Abzocker
News, KW 10, 2015
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FAQ

Fragen & Antworten

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen meiner Mandanten auf einen Blick.

Die Kosten für den ersten anwaltlichen Kontakt belaufen sich auf EUR 180,00.

Bitte bringen Sie sämtliche relevanten Unterlagen zum konkreten Fall, wie insbesondere Verträge, bisherige Korrespondenzen, behördliche Schriftstücke sowie Ihre Rechtschutzpolizze zur Erstberatung mit. Anhand der Unterlagen und Ihren Schilderungen werden wir Ihnen eine fundierte Auskunft über Ihre rechtlichen Möglichkeit, die nächsten Schritte sowie Erfolgsaussichten geben.

Sämtliche Termine – Erstberatungen wie Folgetermine – können sehr gerne telefonisch und / oder persönlich in unserer Kanzlei nach vorheriger Vereinbarung stattfinden. Um Ihnen möglichst rasch einen passenden Termin anbieten zu können, empfehlen wir Ihnen die telefonische Kontaktaufnahme mit unserem Sekretariat.

Gerne können Erstberatungen – sofern diese in Ihrem Rechtschutzvertrag Deckung finden – direkt mit dem Versicherungsinstitut verrechnet werden. Bei Übernahme Ihrer rechtsfreundlichen Vertretung können wir bei Ihrer Rechtschutzversicherung um Kostendeckung für unser Einschreiten anfragen, sodass Sie kein Kostenrisiko tragen. Hierzu ersuchen wir bereits beim Erstkontakt die Polizzennummer sowie das Versicherungsinstitut bekanntzugeben.

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