Wir stehen auf Recht
& hinter Ihnen
& hinter Ihnen
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In der Kanzlei Kosar & Lattermann vereinen wir langjährige Erfahrung mit frischer juristischer Perspektive.

Ihre Partner für Straf-
und Zivilrecht
Ihr Partner für
Straf- und Zivilrecht
Die Kanzlei Kosar & Lattermann verbindet langjährige Erfahrung mit einer modernen, lösungsorientierten Perspektive. Ing. Dr. Robert Lattermann und Rechtsanwältin Mag. Sophie Kosar stehen für persönliche, transparente und engagierte Rechtsberatung und -vertretung.
Gemeinsam verbinden wir fundierte juristische Expertise mit individueller Betreuung und dem Anspruch, klare, praktikable und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Professionell
Wir analysieren jeden Fall präzise und sichern durch jahrzehntelange Erfahrung die bestmögliche Wahrnehmung Ihrer Interessen.
Lösungsorientiert
Wir setzen Ihre Vorstellungen gezielt und effektiv um und streben möglichst zeitnahe, erfolgreiche Ergebnisse an.


Rechtsgebiete
Ing. Dr. Robert Lattermann
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Verwaltungsstrafverfahren
- Inkassotätigkeiten

Rechtsgebiete
Mag. Sophie Kosar
- Strafrecht
- Zivilrecht
- Verwaltungsstrafrecht
- Familienrecht
Das sagen unsere Klienten
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Andreas BeranekTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Es gibt immer einen Plan B!Gepostet auf Google![]()
Zeynep Perier YücaTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr erfahrene und hilfsbereite Anwalt, Er weist was er tut.Gepostet auf Google![]()
wiethoma GmbhTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Mein Anwalt der WahlGepostet auf Google![]()
JTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Im Strafrecht gibt es keinen besserenGepostet auf Google![]()
Markus SlepiecTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Herr Doktor Lattermann ist ein Top Anwalt mit viel Erfahrung und höchster Professionalität! Eine bessere Betreuung der Mandanten ist nicht möglich, selbiges gilt für Frau Mag. Kosar. Alles in allem sehr zu empfehlen!
Presse
Unsere Fälle sind auch regelmäßig von medialem Interesse und werden von einer breiten Öffentlichkeit gelesen.
FAQ
Fragen & Antworten
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen meiner Mandanten auf einen Blick.
Was kostet eine Erstberatung?
Die Kosten für den ersten anwaltlichen Kontakt belaufen sich auf EUR 180,00.
Welche Unterlagen sind zur Erstberatung mitzubringen und welche Leistungen dabei umfasst?
Bitte bringen Sie sämtliche relevanten Unterlagen zum konkreten Fall, wie insbesondere Verträge, bisherige Korrespondenzen, behördliche Schriftstücke sowie Ihre Rechtschutzpolizze zur Erstberatung mit. Anhand der Unterlagen und Ihren Schilderungen werden wir Ihnen eine fundierte Auskunft über Ihre rechtlichen Möglichkeit, die nächsten Schritte sowie Erfolgsaussichten geben.
Wie, wann und wo sind Besprechungstermine möglich?
Sämtliche Termine – Erstberatungen wie Folgetermine – können sehr gerne telefonisch und / oder persönlich in unserer Kanzlei nach vorheriger Vereinbarung stattfinden. Um Ihnen möglichst rasch einen passenden Termin anbieten zu können, empfehlen wir Ihnen die telefonische Kontaktaufnahme mit unserem Sekretariat.
Übernimmt meine Rechtschutzversicherung die Kosten?
Gerne können Erstberatungen – sofern diese in Ihrem Rechtschutzvertrag Deckung finden – direkt mit dem Versicherungsinstitut verrechnet werden. Bei Übernahme Ihrer rechtsfreundlichen Vertretung können wir bei Ihrer Rechtschutzversicherung um Kostendeckung für unser Einschreiten anfragen, sodass Sie kein Kostenrisiko tragen. Hierzu ersuchen wir bereits beim Erstkontakt die Polizzennummer sowie das Versicherungsinstitut bekanntzugeben.




